Anwendung von Tamiflu® und Relenza® im Pandemiefall mit Influenza A(H1N1)


28.07.2009 - Im Falle einer Epidemie insbesondere einer Pandemie mit dem Influenza A(H1N1)-Virus oder einem anderen Influenza-Virus Subtyp, wenn aus medizinischer Sicht die breite Anwendung von antiviralen Mitteln erforderlich ist, treten für die Anwendung von Tamiflu® (Oseltamivir, Kapseln und Suspension) von der Firma Roche Pharma (Schweiz) AG und für Relenza® (Zanamivir, Pulver zur Inhalation) von der Firma GlaxoSmithKline AG die im Folgenden aufgeführten Empfehlungen in Kraft.

1) Verlängerung der Haltbarkeit von Relenza und Tamiflu (nur Kapseln)
Treten im Epidemie-/Pandemiefall Versorgungsengpässen mit Relenza® und Tamiflu® Kapseln auf, dürfen diese Präparate während 2 Jahren über das auf der Packung ausgewiesene Verfalldatum hinaus verwendet werden. Dabei ist es wichtig, dass die entsprechenden Lagerbedingungen zuverlässig eingehalten werden.



Relenza®:
Alle Packungen mit einem Verfalldatum vor dem Jahr 2016 dürfen während 2 Jahren länger als angegeben verwendet werden. Die Lagerung darf nicht über 30°C erfolgen.

Tamiflu® Kapseln:
Die von dieser Empfehlung betroffenen Packungen zu Tamiflu Kapseln (75 mg, 45 mg und 30 mg) sind in einer separaten Tabelle aufgeführt (siehe Tamiflu Kapseln/Swissmedic-Genehmigung der 7-jährigen Laufzeit). Die Lagerung darf nicht über 25°C erfolgen.

Im Juni 2009 hat Swissmedic sowohl für Relenza als auch für Tamiflu® (nur Kapseln) die Haltbarkeit generell von vorgängig 5 auf neu 7 Jahre verlängert. Die zusätzlichen 2 Jahre sind im aufgedruckten Verfalldatum somit bereits enthalten und dürfen nicht mehr dazu addiert werden. Dies gilt für Relenzapackungen mit einem Verfalldatum 2016 und später. Zu Tamiflu verweisen wir auf die oben erwähnte separate Tabelle. 

2) Anwendung von Tamiflu® bei Kindern < 1 Jahr im Epidemie-/Pandemiefall
Im Epidemie-/Pandemiefall kann Tamiflu® auch bei Kindern <1 Jahr zur Behandlung der Influenza-Infektion sowie zur Postexpositions-Prophylaxe mit der nötigen Zurückhaltung angewendet werden. In Anbetracht des bisher beobachteten moderaten Krankheitsverlaufs nach Infektion mit dem Influenza A(H1N1)-Virus ist im Einzelfall eine Evaluation durch den behandelnden Arzt zwingend erforderlich. Insbesondere die Anwendung von Tamiflu® zur Postexpositions-Prophylaxe muss sehr sorgfältig überdacht werden.

Dosierung zur Influenza-Behandlung: 2-3 mg/kg Körpergewicht 2x tgl. während 5 Tagen.
Dosierung zur Influenza-Prophylaxe: 2-3 mg/kg Körpergewicht 1x tgl. während 10 Tagen. Die Anwendung von Tamiflu zur Influenza-Prophylaxe darf unter keinen Umständen länger als 10 Tage dauern.

Die Behandlung von Kindern <1 Jahr sollte möglichst unter medizinischer Überwachung erfolgen. Da im Epidemie-/Pandemiefall mit einer generell starken Belastung des medizinischen Personals gerechnet werden muss, ist zumindest für Kinder <3 Monaten eine medizinische Überwachung zu gewährleisten.

Kinder sollen mit Tamiflu® Suspension oder mit Tamiflu Kapseln (30 mg oder 45 mg) behandelt werden. Kann ein Kind die Kapsel nicht schlucken, kann diese geöffnet und nur das darin enthaltene Pulver verabreicht werden.
Stehen im Epidemie-/Pandemiefall weder die Tamiflu® Suspension noch die Tamiflu® Kapseln (30 mg oder 45 mg) zur Verfügung, kann die adäquate Dosierung aus den Tamiflu® Kapseln (75 mg) zubereitet werden. Dazu sowie zum Vorgehen bei Verabreichung nach Öffnen der Kapseln liegen detaillierte Arbeitsanweisungen vor.

Diese Empfehlungen basieren auf limitierten Daten zur entsprechenden Patientengruppe und gelten ausschliesslich für den Epidemie-/Pandemiefall, wenn aus medizinischer Sicht die breite Anwendung von antiviralen Mitteln erforderlich ist.

3) Anwendung von Relenza® und Tamiflu® bei schwangeren und stillenden Frauen im Epidemie-/Pandemiefall
Aufgrund von tierexperimentellen Daten und limitierten Erfahrungen bei schwangeren Frauen wird davon ausgegangen, dass im Einzelfall für die Anwendung von Relenza® und Tamiflu® bei schwangeren oder stillenden Frauen der Nutzen das Risiko überwiegen kann. In Anbetracht des bisher beobachteten moderaten Krankheitsverlaufs nach Infektion mit dem Influenza A(H1N1)-Virus ist im Einzelfall eine Evaluation durch den behandelnden Arzt zwingend erforderlich.

4) Meldung vermuteter unerwünschter Wirkungen
Die laufende Überwachung der Nebenwirkungen ist entscheidend, wenn Medikamente breit eingesetzt und bei Patientengruppen angewendet werden, mit deren Behandlung nur beschränkte Erfahrungen vorliegen. Wir bitten Sie, Meldungen über unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) von Tamiflu® und Relenza® auf dem UAW Meldeformular an das regionale Pharmacovigilance-Zentrum zu richten. Das Meldeformular ist auf der Homepage von Swissmedic (www.swissmedic.ch > Direkt zu > Meldung unerwünschter Wirkungen) und im Anhang des Arzneimittelkompendiums verfügbar oder kann bei Swissmedic bestellt werden (Tel. 031 322 02 23).

5) Meldung bei Exposition in der Schwangerschaft
Die Kenntnisse zur Anwendung von Tamiflu® und Relenza® in der Schwangerschaft sollten möglichst umfassend dokumentiert werden. In Zusammenarbeit mit Swissmedic erfasst der Swiss Teratogen Information Service STIS Medikamentenexpositionen in der Schwangerschaft und dokumentiert anschliessend deren Ausgang (www.swisstis.ch).

Meldungen über unerwünschte Wirkungen bei Schwangeren unter Tamiflu® oder Relenza®:
Wir bitten die Fachleute, diese auf dem UAW Meldeformular direkt an den STIS zu richten.

Exposition in der Schwangerschaft ohne Komplikationen:
Die Fachleute sind eingeladen, Anwendungen von Tamiflu® und Relenza® in der Schwangerschaft, auch unabhängig vom Auftreten von Komplikationen, an den STIS zu richten (siehe dazu die Homepage www.swisstis.ch).

Für Details zu den Präparaten Tamiflu® (Kapseln und Suspension) und Relenza® (Pulver zur Inhalation) verweisen wir auf die Arzneimittelinformation (www.documed.ch).

Mit diesen Empfehlungen schliesst sich die Schweiz den Schlussfolgerungen der EMEA (European Medicines Agency) an (siehe Homepage der EMEA www.emea.europa.eu).


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Quelle: Swissmedic online 27.07.2009

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