Parlament will Vertragszwang für Krankenkassen lockern


BERN - Der Vertragszwang zwischen Krankenkassen und Ärzten sowie Spitälern soll im ambulanten und stationären Bereich gelockert werden. Das fordert das Parlament. Damit sollen unter anderem die steigenden Gesundheitskosten bekämpft werden. Die Gegner befürchten das Gegenteil.

Der Nationalrat hat am Donnerstag eine Motion von Mitte-Ständerat Peter Hegglin (ZG) gutgeheissen - mit 113 zu 72 Stimmen bei 6 Enthaltungen. Nun ist der Bundesrat aufgefordert, die Lockerung des Vertragszwangs zwischen Krankenkassen und medizinischen Leistungserbringern anzupacken.

Heute sind Krankenversicherer verpflichtet, mit jedem zugelassenen Leistungserbringer einen Vertrag abzuschliessen. Für die Zulassung sind ausschliesslich formale Kriterien relevant. Qualität und Wirtschaftlichkeit spielten in der Realität daher nur eine untergeordnete Rolle, machte Motionär Hegglin geltend.


Kritik an Untätigkeit der Kantone

Die heutigen Regeln führten zu regelrechten Ballungen von Spitälern und weiteren Leistungserbringern in einzelnen Gebieten, während andere Regionen eher mager versorgt seien, führte Hegglin zur Motion aus. Die Kantone hätten mit der Zulassungssteuerung zwar ein Mittel, um die Verteilung der Ärztinnen und Ärzte zu lenken. Dabei gingen sie jedoch sehr zurückhaltend vor.

Bei der Spitalplanung gebe es zudem nur punktuell Kooperationen zwischen den Kantonen, kritisiert Hegglin. Die Schweiz liege bei der Zahl von Spitälern immer noch in der europäischen Spitzengruppe. All dies führe zu ständig steigenden Kosten und damit wachsenden Krankenkassenprämien.

Die Parlamentsmehrheit sieht mit der Lockerung des Vertragszwangs ein griffiges Instrument gegen die Mengen- und Kostenexplosion. Noch vor wenigen Jahren war das anders. 2019 hatten die Räte auf die Einschränkung des Vertragszwangs verzichtet.

Ende der freien Arztwahl befürchtet

Eine links-grüne Minderheit im Parlament stellte sich - genauso wie der Bundesrat - erfolglos gegen den "Paradigmenwechsel", wie ihn Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider bezeichnete. Die Gegnerinnen und Gegner warnten vor einer eingeschränkten Versorgung. Zudem würde so der Einfluss der Krankenversicherer auf die Steuerung der Gesundheitsversorgung massiv zunehmen.

"Die Versicherer hätten keine medizinische Kompetenz und würden den Entscheid, einen Vertrag abzuschliessen, folglich allein aufgrund wirtschaftlicher Kriterien fällen", machte die Kommissionsminderheit im Nationalrat geltend. Das könne zu Nachteilen für Patientinnen und Patienten führen.

Die Bevölkerung habe sich wiederholt für eine freie Arztwahl ausgesprochen, hielt die unterlegene Minderheit weiter fest. Auch sei die Motion in Zeiten des akuten Fachkräftemangels ein falsches Signal. Dem Kostenwachstum müsse mit geeigneteren Massnahmen wie beispielsweise degressiven Tarifen, besseren Rechnungskontrollen und Sanktionen bei unnötigen Behandlungen begegnet werden.

Quelle: SDA / Keystone - 13.03.2025, Copyrights Bilder: Adobe Stock/© 2025 Pixabay

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