Ärzte sollen beim Medikamenten-Einkauf weiterhin profitieren können


BERN - Erhält ein Arzt vom Medikamentenlieferenten Rabatte oder andere Vorteile, ist nicht sicher, ob er im Interesse seiner Patienten oder im eigenen Interesse handelt. Der Nationalrat lehnt es aber ab, solche Zuwendungen weitgehend zu verbieten.

Heute sind bedeutende geldwerte Vorteile oder unübliche Rabatte im Bezug auf sämtliche Medikamente verboten. Der Bundesrat schlug vor, diese Einschränkung auf verschreibungspflichtige Medikamente zu begrenzen, für diese aber ein weitgehendes Verbot der Vorteilsgewährung oder -annahme zu erlassen: Erlaubt sein sollen nur noch bescheidene Zuwendungen, Unterstützung von Forschungsprojekten oder Rabatte, die an die Patienten oder die Versicherer weitergegeben werden.

Der missbräuchliche oder übermässige Einsatz rezeptfreier Medikamente stelle eine geringere Gesundheitsgefährdung dar, begründete der Bundesrat seinen Vorschlag. Laut Gesundheitsminister Alain Berset hat die bisher geltende Definition der erlaubten Vorteile und Zuwendungen ausserdem zu Rechtsunsicherheit geführt.

Gewisse Zuwendungen vom Verbot ausgenommen

Der Nationalrat will das Problem jedoch anders regeln als der Bundesrat: Er stimmte dem Vorschlag seiner Kommission zu, wonach das Verbot nicht nur für verschreibungspflichtige Arzneimittel, sondern für alle Heilmittel gelten soll. Damit fallen auch auch Prothesen oder Medizinprodukte unter das Verbot der Vorteilsgewährung.

Gleichzeitig nahm der Nationalrat gewisse Zuwendungen an Ärzte und Apotheker vom Verbot aus. Geringfügige, sozial übliche Vorteile, Unterstützungsbeiträge für Forschung und Weiterbildung und handelsübliche Abgeltungen bei Bestellungen und Lieferungen von Heilmitteln sollen erlaubt sein. Berset hatte von einer solchen abgeraten: Der genaue Umfang der erlaubten Rabatte und Rückvergütungen sei unklar, womit die Rechtsunsicherheit nicht beseitigt werde.

Geschenke erhalten die Freundschaft

Dem Problem, dass ein Arzt sein eigenes Interesse über das der Patienten setzten könne, müsse konsequent angegangen werden, sagte Daniel Stolz (FDP/BS). "Aber nicht jeder Rabatt und nicht jede Vergünstigung ist medizinisch schädlich." Mit einem weitgehenden Verbot würde jeder Anreiz, Kosten zu sparen, vollständig abgewürgt, sagte Maja Ingold (CVP/ZH).

Die SP hatte sich erfolglos für ein umfassendes Verbot von Vorteilsgewährung für alle Medikamente eingesetzt - einerseits im Bezug auf alle Heilmittel, zugleich aber für alle vom Bundesrat vorgeschlagenen Vorteile. Nur so könnten ökonomische Fehlanreize verhindert werden, sagte Marina Carobbio (SP/TI).

"Auch kleine Geschenke erhalten die Freundschaft", sagte Jacqueline Fehr (SP/ZH). Ärzte fühlten sich den Pharmafirmen dadurch verpflichtet. Sie erinnerte daran, dass der Markt 5 bis 6 Milliarden Franken schwer sei. Wenn es um so viel Geld gehe, sei die Gefahr der Beeinflussung gross.

Nicht im Interesse der Patienten

Durchgesetzt hat sich auch der Vorschlag, dass zwischen Leistungserbringern und Versicherungen ausgehandelte Rabatte erlaubt sein sollten. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dass solche Rabatte zwingend an die Versicherten weitergegeben werden müssen. Das laufe auf ein faktisches Rabattverbot hinaus, sagte die Grüne Yvonne Gilli (SG), deren Fraktion den Antrag von Ruth Humbel (CVP/AG) unterstützte. Solche Vorteile seien im Interesse der Patienten, wenn sie an diese weitergegeben würden, sagte Ingold. Das geschehe aber nicht, wenn Rabatte ganz verboten würden.

Mit der vom Nationalrat beschlossenen Regelung könnten Leistungserbringer einen Vorteil erlangen, ohne eine Leistung zu erbringen, sagte Berset. Zudem werde damit ein Anreiz geschafften, auf jenes Medikament zurückzugreifen, für das der grösste Rabatt gewährt werde. "Das wäre nicht im Interesse der Patientinnen und Patienten", sagte der Gesundheitsminister.

Quelle: SDA - 07.05.2014

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