Nein zur Abschaffung des Selbstdispensationsverbotes


23.03.2010 - Argumente der Apotheker gegen die Behauptungen der Ärzteschaft zur Abschaffung des Selbstdispensationsverbotes.

1. Die Ärzte behaupten, dass Apotheker mit dem Verbot der Selbstdispensation eine Monopolstellung inne haben.

Richtig ist: Die Aufhebung des Selbstdispensationsverbotes ermöglicht den Ärzten die Ausdehnung der Wertschöpfungskette aus einer Hand (Diagnosestellung, Medikamentenbeschreibung, Anordnung von Therapien). Damit wird im Gesundheitswesen zu Lasten der Öffentlichkeit eine einzigartige Monopolstellung der Ärzte zementiert.

 

2. Die Ärzte behaupten, dass die Wahlfreiheit der Patientinnen und Patienten mit der Medikamentenabgabe durch die Apotheker eingeschränkt ist.

Richtig ist: Wahlfreiheit heisst, dass sich der Patient selber entscheiden kann und nicht vom Arzt abhängig ist oder bestimmt wird. Dafür braucht es ein Rezept in die Hand. Dank der bestehenden Gewaltententrennung kann sich der Patient aber immer und überall unabhängig entscheiden, wie, wo und wann er welche Medikamente beziehen möchte.


 


 

Wo aber eine erreichbare öffentliche Apotheke fehlt, dürfen Ärzte im Sinne einer patientenfreundlichen Lösung selber eine private Apotheke führen. Die Wahlfreiheit ist dadurch jederzeit gewährleistet.

3. Die Ärzte behaupten, dass die Medikamentenabgabe durch Apotheker die patientenfreundlichste Medikamentenversorgung verunmöglicht.
Richtig ist: Im Aargau gewährleisten die 110 Apotheken an 365 Tagen einen 24-Stunden Notfalldienst – notabene auf privater Basis ohne Folgekosten für die Allgemeinheit. Der Hauslieferdienst garantiert eine flächendeckende Versorgung mit einer Produktevielfalt, über die nur Apotheken verfügen. Die Patienten profitieren somit von einem grösseren und bedarfsgerechten Sortiment an Medikamenten und dem kostenlosen Zugang zu einer Medizinalperson. In Notfällen ist es Ärztinnen und Ärzten bereits heute erlaubt, Patientinnen und Patienten Medikamente (aus ihrem beschränkten Bestand) abzugeben.

4. Die Ärzte behaupten, dass mit der Medikamentenabgabe die Attraktivität des Hausarztes gesteigert werden könne.

Richtig ist: Mit der Medikamentenabgabe lässt sich die Attraktivität des Grundversorgers nicht steigern. Im Kanton Basel-Land – einem SD-Kanton – lässt sich gut beobachten, dass die Ärztedichte vor allem in den städtischen Agglomerationen wächst. Die schlechte Versorgung auf dem Lande erfährt hingegen keine Verbesserung, die Bevölkerung hat keinen Gewinn.

 

5. Die Ärzte behaupten, dass mit der Medikamentenabgabe durch die Apotheker zusätzliche Beratungstaxen entstehen, welche die Gesundheitskosten erhöhen.

Richtig ist: Mit den Beratungstaxen wurde der Medikamentenpreis von den Apothekermargen befreit und die Medikamente dadurch massiv verbilligt. Die Apotheker werden aufgrund ihrer Leistung und nicht nach der Höhe des Medikamentenpreises ausgerichtet. Patientinnen und Patienten haben mit den Apotheken einen kostenlosen Zugang zu einer Medizinalperson. Sie können sich bei Bagatellerkrankungen den wesentlich teureren Gang zum Arzt sparen. Dies senkt die Kosten im Gesundheitswesen. 


 


 

6. Die Ärzte behaupten, dass auch mit der Aufhebung des Selbstdispensationsverbotes die Patientensicherheit gewährleistet sei.

Richtig ist: Nur die Arbeitsteilung zwischen Arzt und Apotheker ermöglicht die doppelte Kontrolle (Vier-Augen-Prinzip). Sie garantiert eine erhöhte Patientensicherheit, weil sie am besten Gewähr bietet für die richtige Dosierung und für das Erkennen allfälliger Unverträglichkeit von gleichzeitig verordneten Medikamenten. Es darf nicht sein, dass Spitaleintritte durch fehlerhafte Medikamenteneinnahmen verursacht werden. Nur die Stammapotheke kann ein vollständiges Medikamentendossier führen. Neben- und Wechselwirkungen werden so besser erkannt. Von dieser Sicherheit profitieren Kundinnen und Kunden.

 

7. Die Ärzte behaupten, dass sich für die Apotheken mit der Aufhebung des Selbstdispensationsverbotes nichts ändern werde.

Richtig ist: Seit Jahren versucht die Hausärzteorganisation Argomed Ärzte AG chronisch kranke Patientinnen und Patienten zunehmend über den Versandhandel zu versorgen. Anstelle der Apotheke verdienen damit am Verkauf die Ärzte, welche den Versandhandel betreiben. Auf diese Art werden die öffentlichen Apotheken zu Lückenbüssern oder zu Erbringern von wenig rentablen Dienstleistungen. Vor allem den Landapotheken in dünner besiedelten Gegenden wird so die Existenzgrundlage entzogen. Mit dem Verschwinden der Apotheken werden die Patientinnen und Patienten gezwungen, auch bei Bagagtellerkrankungen einen Arzt zu konsultieren. Das führt zu sprunghaften Anstiegen der Gesundheitskosten.

 

8. Die Ärzte behaupten, dass das Selbstdispensationsverbot ein Auslaufmodell sei.

Richtig ist: Das Verbot der Selbstdispensation ist EU-kompatibel. Sowohl die WHO (Weltgesundheitsorganisation; Anm. der Redaktion) als auch die OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung; Anm. der Redaktion) empfehlen der Schweiz, dieses Verbot in ihre Gesundheitsgesetzgebungen zu integrieren und das Inseldasein aufzugeben. Die WHO hält klar fest, zum Wohle des Patienten müsse das Vier-Augen-Prinzip aufrecht erhalten werden.

 

9. Die Ärzte behaupten, dass die Aufhebung des Selbstdispensationsverbotes kostengünstiger sei.

Richtig ist: Diverse Untersuchungen zur Selbstdispensation (Preisüberwacher, 2008; Beck/Kunze/Oggier, 2004) belegen, dass die Selbstdispensation einen kostenerhöhenden Effekt hat. Die Medikamentenkosten sind in Kantonen mit Selbstdispensation ca. CHF 240.- pro Jahr und Kopf höher als in Kantonen mit einem Selbstdispensationsverbot. Für den Kanton Aargau würde dies heissen, dass pro Jahr zusätzliche Medikamentenkosten in der Grössenordnung von rund 100 - 140 Millionen Franken anfallen würden

 

10. Die Ärzte behaupten, dass Patientinnen und Patienten einen Systemwechsel wünschen.

Richtig ist: Die Abstimmung im Kanton Zürich hat es aufgezeigt. Die Stadtbevölkerung von Zürich und Winterthur, welche heute ein Selbstdispensationsverbot und somit die Vorteile einer Zweitmeinung durch ihren Apotheker kennt, hat die Initiative klar abgelehnt. Die ländlichen Gebiete, wo schon bisher Ärzte und Apotheken Medikamente abgeben durften, haben die Stadt überstimmt. Eine Analyse zeigt darum, dass eigentlich die Zürcher Bevölkerung sowohl in der Stadt als auch auf dem Land am jeweils geltenden System festhalten wollte. Getreu dem Motto: bekannt, bestehend, bewährt.

 

Fazit: Im Sinne der Patientensicherheit und sachlich gesehen ist es richtig, dass der dafür fachlich bestens ausgebildete Berufsstand der Apothekerinnen und Apotheker für die Abgabe der Medikamente zuständig bleibt. Nur so kann eine gute und flächendeckende Gesundheitsversorgung zu günstigeren Konditionen auch weiterhin gewährleistet werden. Der Aargauische Apothekerverband (AAV) wird sich mit aller Kraft für die Beibehaltung des Selbstdispensationsverbotes einsetzen – im Sinne einer kostengünstigen Gesundheitsversorgung zum Wohle der Aargauer Bevölkerung.


Weitere Auskünfte erteilt
 

Fabian Vaucher, Präsident AAV

Tel. 062 836 09 09, Mobile 079 507 98 05
Internet  http://www.apotheken-aargau.ch/

Quelle: Aargauischer Apothekerverband (AAV) - http://www.apotheken-aargau.ch

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