Organspenden - Trotz hoher Ablehnung spenden so viele Menschen Organe wie noch nie


BERN - Im vergangenen Jahr sind in der Schweiz so viele Organspenden verzeichnet worden wie noch nie. Dies trotz einer hohen Ablehnungsrate durch Hinterbliebene von 58 Prozent. Auch wurde so vielen Menschen ein Organ transplantiert wie wie nie zuvor, wie der am Dienstag veröffentlichte Jahresbericht von Swisstransplant zeigt.

Insgesamt 675 Menschen auf der Warteliste erhielten 2023 ein dringend benötigtes Organ. 225 Personen wurden Swisstransplant, der nationalen Stiftung für Organspende und Transplantation, im selben Zeitraum von Familien von Verstorbenen für eine Überprüfung einer möglichen Organspende nach dem Tod gemeldet. Diese Zahl sei hoch, wenn man die Ablehnungsrate von 58 Prozent durch Hinterbliebene miteinbeziehe, teilte Swisstransplant weiter mit.

200 von ihnen wurden effektiv Organspenderinnen und Organspender. Bei 25 Verstorbenen konnten laut Swisstransplant letztendlich keine Organe zugeteilt werden. Die Todesursachen der 200 Organspenderinnen und Organspender waren in 83 Fällen Sauerstoffmangel, in 82 Fällen eine Hirnblutung oder ein Hirnschlag, in 30 Fällen ein Schädel-Hirn-Trauma und in den restlichen fünf Fällen eine andere Ursache.


Angehörige mehrheitlich gegen Organspenden

Jährlich gibt es in der Schweiz laut den Angaben von Swisstransplant rund 70'000 Todesfälle. Davon sterben knapp 4000 Menschen im Spital auf der Intensivstation. In rund 700 Fällen findet ein Gespräch mit Angehörigen mit der Frage nach einer Organspende statt - in weit über 2000 Fällen mit der Frage nach einer Augenhornhautspende.

Bei Organspenden gilt in der Schweiz gegenwärtig noch die erweiterte Zustimmungslösung. Stimmen die als Spenderin oder Spender in Frage kommende Person oder deren Angehörige einer Organspende nicht ausdrücklich zu, dürfen die Organe im Todesfall nicht gespendet werden. Ist der Wille des Verstorbenen nicht bekannt, entscheiden sich Angehörige laut Swisstransplant gegenwärtig mehrheitlich gegen Organspenden.

Erweiterte Widerspruchslösung voraussichtlich 2026

Künftig aber muss, wer nach dem Tod keine Organe und Gewebe spenden will, dies festhalten. Das Stimmvolk hatte am 15. Mai 2022 - mit 60,2 Prozent der Stimmen - Ja gesagt zum Vorschlag von Bundesrat und Parlament, dass neu die erweiterte Widerspruchslösung gelten solle. Sie soll 2026 in Kraft treten. Dann soll auch das neue Organspende-Register verfügbar sein, das für den Systemwechsel unverzichtbar ist.

Bei der erweiterten Widerspruchslösung wird davon ausgegangen, dass wenn kein Entscheid der verstorbenen Person vorliegt, diese mit der Organspende einverstanden wäre. Damit gilt künftig jeder und jede grundsätzlich als Spender oder Spenderin. Angehörige können einer Organentnahme jedoch widersprechen, falls sie Kenntnis davon haben, dass der oder die Verstorbene ihre Organe nicht hätte spenden wollen. In den meisten Ländern Europas gilt heute die Widerspruchslösung.

Quelle: SDA / Keystone - 30.04.2024, Copyrights Bilder: Adobe Stock/© 2024 Pixabay

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